Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzhaufen

Holzhaufen


I zum Verkauf aufgeschichtetes Holz
  • daß aller betrug mit setzung derer holzhaufen auf denen holzmärkten cessiren und diese haufen jedesmal von geordneter größe und höhe gesetzet ... werden müssen
    1746 ActaBoruss.BehO. VII 150
II als Scheiterhaufen
  • [die Hexe wird] durch den scharff-richter ... auff einem hie zu gesetzten holtzhaufen lebendig verbranndt
    1700 Reich,HexenprozDanzig 55
unter Ausschluss der Schreibform(en):