Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzkabel

Holzkabel

Holzanteil (eines Pfarrers)
  • hatt auch eine holzkauel gleich einem hůfener
    1558 Kyritz/PrignitzVis. 73
  • hat er [der Pfarrer] auch seine holtzkaffel nebst den andern búrgern auf seinen vncosten zú gewinnen
    1600 Lenzen/PrignitzVis. 500
  • die holtzkavel in T. gehöret zum huff-schlage, ist den geistlichen höffen für alters zugelegt
    1616 CöllnKons. 405
  • weil die holtzkavel demjenigen, welcher die pfarrhufen beackert, gefolget wird, so kann sie der pfarrer für sich nicht auch fodern
    1642 CöllnKons. 347