Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzkommissär

Holzkommissär

zur Aufsicht über Holzhandel
  • den holzhaͤndlern ist unter einem zu sagen, daß man den holzkommissaͤren in Prag alle aufmerksamkeit empfaͤhle, und sie holzhaͤndler ohne weiteres gestraft werden wuͤrden, wenn das scheiterholz nicht die vorgeschriebene laͤnge haben sollte
    1798 Kropatschek,KKGes. XI 304