Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzluder
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Holzluder
"kleine Abgabe für Gemeindeholz, Einlage beim Eintritt in die Corporation; auch in weiterem Sinne: Einkaufsgebühr, welche auch zu einem Anteil an der Alpnutzung berechtigt" SchweizId. III 1104
- das von den h. gnoßen den 1. herbstmonat 1775 vermehrte holzluoder durchaus gutgeheißen1776 UnterwaldenRQ. 155Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)