Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzluder

Holzluder

"kleine Abgabe für Gemeindeholz, Einlage beim Eintritt in die Corporation; auch in weiterem Sinne: Einkaufsgebühr, welche auch zu einem Anteil an der Alpnutzung berechtigt" SchweizId. III 1104
  • das von den h. gnoßen den 1. herbstmonat 1775 vermehrte holzluoder durchaus gutgeheißen
    1776 UnterwaldenRQ. 155