Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Holzmarkt

2Holzmarkt

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vereinzelt auch als Holzmark belegt
I (amtlich angekündigter und beaufsichtigter) Markt für den Holzverkauf
II
auch als Forstgericht(sort)
  • es soll ... jaͤhrlich einmal holzmarkt gehalten ..., auf selbigem ... alle forst- und jagdexcesse bestrafet werden
    1738 Schlüter,WestfProvR. II 100
  • haben die unterfoͤrster pflichtmaͤßig auf dem holtz-marckt dergleichen contravenienten unserm forstmeister zur bestrafung anzuzeigen
    1751 NCCPruss. I 79
unter Ausschluss der Schreibform(en):