Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzmarktherr

Holzmarktherr

zur Überwachung des (städtischen) Holzhandels
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  • "was aber an Holz durch Flößen den Rhein hinunterkam, wurde unabhängig von diesen durch die spezielle Kommission der holzmarktherren am Rhein beaufsichtigt 
    oJ. BaselZGesch. 53 (1954) 67