Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzpartikular

Holzpartikular

Verzeichnis des veräußerten Holzes
  • soll uͤber das aus denen communwaldungen verkauffte oder sonst abgegebene holz ein besonderes holzparticular gefuͤhrt ... werden
    1758 Reyscher,Ges. XIV 634