Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzsame

Holzsame

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  • das sammeln der holz-saamen in den herrschaftlichen waldungen ist ... distriktweise zu verleihen
    1809? WirtRealIndex II 335
  • wer kiefern-, lerchen-, und fichtensaamenzapfen, oder andere holzsaamen frevelt, wird um einen thaler gestraft
    1811 Heinemann,StatRErfurt 423