Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzscherne
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Holzscheitegeld
Holzscheiter
Holzschelm
Holzschenkungsbericht
Holzschenkungsgesuch
Holzscherne
Aufsichtsorgan in der 1Holzmark (II)
vgl.
Erbscherne
- diesen holtschernen stehet zu, der marck ihr bestes jederzeit zu suchen, dieselbe bey ihren rechten eußerst möglichkeit nach getreulich zu verthetigen und zu erhalten1679 FestgEitel 122
- Bochum(Land)Kdm. 4
- "Die Bezeichnung Scherr oder Schern, im Zusammenhange auch Erbschern (eyn ervescherne) oder Holzschern (holtscherne), kommt am häufigsten vor"oJ. WestdZ. 16 (1897) 308