Holzschreiber
Holzschreiber
I
Bediensteter (des Staates, einer Stadt oder sonstigen Körperschaft oder Herrschaft), der als Schreiber bei Holzverteilungen, Holzverkäufen und ähnlichem tätig ist
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so thun e.g. ein besondern holtzschreiber ordnen ahn, der midt dem handel vnd rechnung weiß vmb zu gahn1580 ZHarz 2, 3 (1869) 158
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sollen beide heubt- oder ambtleute vnd oberfoͤrstere neben dem ambt- vnd holtzschreibern ... an den ort, da das holtz sol verkaufft werden, rucken1593 CCMarch. I 1 Sp. 508 Faksimile
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wie viel holtz ieden pfänner ... zukömt, darauff empfähet er ... einen zeddel an den von der pfännerschaft bestelleten holtzschreiber, welcher ihme die anweisung thut1670 Hondorff,HalleSalzw. 101 Faksimile
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wir ... unsere holtzschreibere ... befehlen ... bey einlieferung der gehörne, stangen ... vor jedes ende derselben ... 2 schilling ... zu reichen1687 CCPrut. III 99 Faksimile
- 1700 Ulm/SchwäbWB. III 1795 Faksimile
- 1712 ActaBoruss.BehO. I 218 Faksimile
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sich bishero die oberforstmeister mit dem holzschreiber das amt getheilet1717 ActaBoruss.BehO. II 537 Faksimile
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über das ... verkaufte holz ... gegenrechnung halten und ... an unsern holzschreiber ... abgeben1738 Schlüter,WestfProvR. II 101 Faksimile
- 1747 CAug. Forts. I 2 Sp. 477 Faksimile
- KurmainzHofKal. 1770 S. 97
- 1773 HdbchÖstGes. III 2 S. 285
- Berghaus I 711 Faksimile
- Gutzeit,Livl. I 544 Faksimile