Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzungsbrüchte
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Holzungsbrüchte
vom Holzding festgesetzte Brüchte (II) für Waldschaden
- als W. eine khue hat, so an die 40 telgen abgefressen, ist denselben von holtzgrafinnen angeboten bei hohesten holtzung bruͤchten solche khue hinfuͤhro aus der marcken zu lassen1617 Piper,MR. 208
- ist ... den marckgenossen bey holtzungs bruͤchten eingebunden, die zweiger von den jungen eichen bauwen ihres gefallens zu hauwen1617 Piper,MR. 209
- diejenigen, welche ... wachholderstauden abhauen, ... mit einen ... holzungsbrüchten belegt werden sollen1787 SammlVerordnHannov. III 619Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)