Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzungsgericht

Holzungsgericht

wie Holzding, Holzung (III) 
  • wollen s.f.g. und die stadt M. die holtzungsgerichte ... jedes jahr einmahl ... halten
    1618 Culemann,MindenLV. 179
  • ein frey höltzingsgericht halten und hägen
    1619 Ehlert,Amelinghausen 59
  • da sich befindet, daß einer keine deel-zucht hätte und schweine in die mast zu treiben berechtiget wäre, dem soll unbenommen seyn, etliche schweine, wie an einem jeden ort gebräuchlich und für den holtzungs-gerichten gefunden wird, zu kaufen und dieselben an statt seiner eigenen speck-schweine ... in die mast zu treiben
    1665 SammlVerordnHannov. III 358
  • 1678 SammlVerordnHannov. III 379
  • ein ... protocoll [über Wegnahme von Pferd und Wagen eines Holzdiebes] ... zur determinirung der strafe beim nächsten holzungsgericht produciret werden muß
    1738 Schlüter,WestfProvR. II 102
  • außer diesem deputationsgericht subsistirte allhier annoch ein besonderes hölting oder holzungsgericht, dessen gerichtsbarkeit sich über alle unterthanen der grafschaft Lingen [Westfalen], es möchten freie oder eigenbehörige sein, in allen landespolizeisachen, auch was die marken, felder, holzungen pp. afficirte, erstreckete und wie alle solche sachen in der neuen holzungsgerichts-instruction umständlich beschrieben werden
    1767 ActaBoruss.BehO. XIV 304
  • Ehlert,Amelinghausen 40ff.
unter Ausschluss der Schreibform(en):