Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzungsgericht
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Holzungsbrüchte
Holzungsdistrikt
Holzungeld
Holzungsfrage
Holzungsfreiheit
Holzungsgebrauch
Holzungsgenosse
Holzungsgerechtigkeit
Holzungsgericht
wie Holzding, Holzung (III)
- wollen s.f.g. und die stadt M. die holtzungsgerichte ... jedes jahr einmahl ... halten1618 Culemann,MindenLV. 179Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- ein frey höltzingsgericht halten und hägen1619 Ehlert,Amelinghausen 59
- da sich befindet, daß einer keine deel-zucht hätte und schweine in die mast zu treiben berechtiget wäre, dem soll unbenommen seyn, etliche schweine, wie an einem jeden ort gebräuchlich und für den holtzungs-gerichten gefunden wird, zu kaufen und dieselben an statt seiner eigenen speck-schweine ... in die mast zu treiben1665 SammlVerordnHannov. III 358Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1678 SammlVerordnHannov. III 379
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein ... protocoll [über Wegnahme von Pferd und Wagen eines Holzdiebes] ... zur determinirung der strafe beim nächsten holzungsgericht produciret werden muß1738 Schlüter,WestfProvR. II 102Faksimile - in Google Books
- außer diesem deputationsgericht subsistirte allhier annoch ein besonderes hölting oder holzungsgericht, dessen gerichtsbarkeit sich über alle unterthanen der grafschaft Lingen [Westfalen], es möchten freie oder eigenbehörige sein, in allen landespolizeisachen, auch was die marken, felder, holzungen pp. afficirte, erstreckete und wie alle solche sachen in der neuen holzungsgerichts-instruction umständlich beschrieben werden1767 ActaBoruss.BehO. XIV 304
- Ehlert,Amelinghausen 40ff.