Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzversilberer

Holzversilberer

Holzverkäufer
  • 1686 UnsereHeimat 19 (1948) 4
  • von denen gstättenschreibern und holtz-versilbern das ... ungerechte holtz abgelöst, solches in ihrer holtz-handler habenden huͤtten unter das gute hinein practicirt, für gerecht verkaufft
    1698 CAustr. I 153
  • wenn ... einem holzversilberer ein und anderes holz waͤre entfremdet worden
    1753 SammlKKGes. II 216
  • spaͤt abends ... holz wegzufuͤhren, ohne wissen ... der holzversilberer ist ... verbothen
    1793 Kropatschek,KKGes. III 303
unter Ausschluss der Schreibform(en):