Holzwäscher

der das geflößte Holz wäscht, das heißt aus dem Wasser (am Bestimmungsort) auffischt
  • die holtzwescher, so vom erb. raht geordnet seyn, sollen schweren, das sie bey solchem ampt trewlich handeln und das holtz nach rechter maß setzen und fleihen wollen
    1599 DirschauWillk. 48 Faksimile
  • sothane rechtmäßige bestellte holz-wäscher ... sollen ... das holz 8 schuh breit und 9 schuh hoch setzen
    1699 Königsberg/BeitrPreußen 6 (1824) 127
  • soll niemand von land-leuten ... sich unterstehen ... mit einigem holtz-wäscher ... einigen kauff auf holtz ... zu schließen
    1699 CCPrut. II 343 Faksimile
  • daß eine zunfft von einer gnüglichen anzahl ehrlicher holtzwäscher gestifftet ... werden [möge]
    1699 CCPrut. III 117 Faksimile
  • holzwaͤscher [ist kopfsteuerpflichtig] wie ein tageloͤhner
    1749 CAug. Forts. I 2 Sp. 585 Faksimile