Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzwäscher
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der das geflößte Holz wäscht, das heißt aus dem Wasser (am Bestimmungsort) auffischt
- die holtzwescher, so vom erb. raht geordnet seyn, sollen schweren, das sie bey solchem ampt trewlich handeln und das holtz nach rechter maß setzen und fleihen wollen1599 DirschauWillk. 48Faksimile (ca. 60 KB)
- sothane rechtmäßige bestellte holz-wäscher ... sollen ... das holz 8 schuh breit und 9 schuh hoch setzen1699 Königsberg/BeitrPreußen 6 (1824) 127
- soll niemand von land-leuten ... sich unterstehen ... mit einigem holtz-wäscher ... einigen kauff auf holtz ... zu schließen1699 CCPrut. II 343Faksimile - in Google Books
- daß eine zunfft von einer gnüglichen anzahl ehrlicher holtzwäscher gestifftet ... werden [möge]1699 CCPrut. III 117Faksimile - in Google Books
- holzwaͤscher [ist kopfsteuerpflichtig] wie ein tageloͤhner1749 CAug. Forts. I 2 Sp. 585Faksimile - in Google Books
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