Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzwiese

Holzwiese


I Stapelplatz zur Lagerung von Holz
  • das von den bürgern ... zu ihrer nothdurft aber zu keiner verhandlung gekaufte holz sowohl in unserm holzgarten, als auch auf der städte holzwiesen 
    1699 Königsberg/BeitrPreußen 6 (1824) 126
II wie Holzmahd 
  • wann die holzwisen gebauen werden, sollen sie ... auch die vierte und die zehente garb geben
    16. Jh. WürtLändlRQ. II 493
unter Ausschluss der Schreibform(en):