Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzzähler

Holzzähler

der amtlich Holz(stämme) zu zählen hat
Sachhinweis: Sulzmann,HolzhNeckar 39: "Holzzähler ... die die Aufgabe hatten, das Einwerfen des Holzes in die Floßbäche zu überwachen und das Quantum zu notieren zwecks Berechnung der Gestatenmiete. Diese Holzzähler wurden jeweils aus der Bürgerschaft gewählt, jedes Jahr am 1. Januar angenommen und ihr Amt durch Eid bekräftigt"
  • bussen der holzzähler [als Einnahmequelle]
    1370 KölnStRechn. I 4
  • was uf der bach gefallen, von hundert groß holz sechs bazen, von dem hundert clein holz zehen dn., ... sein ... für 24 jaren zwen holzzeler zu Hag ... die das holz gezelt
    1582 BadW. 192
  • 1802 PfalzbairHofKal. 232
  • MnlWB. I 1, 192