Holzzettel
Holzzettel
I
Erlaubnis- oder Anweisungsschein für Holzsammeln bzw. beim Holzkauf in Waldungen
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[bei dem Forstamt] soll ein förster nach dem andern vortreten, die holtzzettel ... ubergeben ... und darauff die verwilligung zur anweisung durch des oberförsters unterschrifft gewärtig seyn1590 CJVenatorio-Forest. III 109 Faksimile
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hatt er vonn e.e. rath etzliche holtzzettell1600 PrignitzVis. 661
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[Nichtbürger, die] bürgerliche grundstücke an sich kauffen ... bilden sich ... dabei ein ... als müsse man ihnen ... holzzettel geben1668 MHungJurHist. V 2 S. 271
- 1702 CCPrut. III 123 Faksimile
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werden die waldbannwart holtzzedel austheilen1729 EngelbergThalr. 132 Faksimile
- 1775 Adelung II 1276 Faksimile
- Berghaus I 711 Faksimile