Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Homagialeid
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Homagialeid
Lehnseid
- daß alle in den hiesigen churlanden gebohrene ... vom adel ... sofort nach zurückgelegtem 25. jahr ihres alters ... den homagial-eyd zu praestiren schuldig seyn sollen1721 v.Frauenholz,Heerw. IV 236
- sämtliche stände und vasallen derer mediatfürstenthümer und freien standesherrschaften ... mit dem gewöhnlichen vasallen- oder homagialeid zu belegen1764 ActaBoruss.BehO. XIII 350
- würde ich den im ausland sich aufhaltenden ... eigenthümer eines stimmfähigen gutes ... zum landtag zulassen, wenn er den homagial eyd geleistet1827 Botzenhart,Frhr.v.Stein VI 480