Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hornfässel
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(Hörne)
hornen
Horner
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Hörnergericht
Hörnergesellschaft
Hörnerstreit
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- "darf das horn-fässl (Zeichen eines gelernten Jägers) nur von jenen getragen werden, die sich mittels eines Lehrbriefes ausweisen können, gelernter Jäger zu sein"1743 SteirJagdMat. 182
- ein jaͤger-pursch ist, der nach zuruͤck gelegtem dreyjaͤhrigem hunds-jungen-stand das recht bekommt, ein horn-fessel ... zu tragen1761 Moser,Hofr. II 377Faksimile - in Google Books
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