Hospitalgut
Hospitalgut
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die vorsteher ... sollen auch keine hospital-guͤtere pachtweise jnne haben1632 DZKirchR. 11 (1902) 463
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daß mit denen hospital-guͤtern treulich und fleißig umgegangen [werden soll]1739 MagdebKO. 213 Faksimile
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die verwaltung der kirchen-guͤther, unter welcher benennung, im allgemeinen sinn, auch hospital-, pfarr- und schul-guͤther zu verstehen sind1785 Ledderhose,HessKR. 456 Faksimile
- Krug,StaatswPreuß. 725 Faksimile
- Wellschmied,SpitälerGöttingen 151ff.