Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hostendienst
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Hostendienst
Hostenditium, Heersteuer (des Doppelvasallen) zur Ablösung der Heerfahrtspflicht bei dem (anderen) Lehnsherrn
- oostendienst ... oder hostendienst ... sind dem verstande nach als heersteuer, reise-geld, fahrtloͤsung, lehn-dienst taxe. eine geld-huͤlfe des vasallen ... um bey einem roͤmer-zuge mit dem wüͤrklichen lehens-dienst verschonet zu bleiben1751 Buder 843Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- 1793 Lang,Steuerverf. 20
- DuCange IV 253