Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hostendienst

Hostendienst

Hostenditium, Heersteuer (des Doppelvasallen) zur Ablösung der Heerfahrtspflicht bei dem (anderen) Lehnsherrn
  • oostendienst ... oder hostendienst ... sind dem verstande nach als heersteuer, reise-geld, fahrtloͤsung, lehn-dienst taxe. eine geld-huͤlfe des vasallen ... um bey einem roͤmer-zuge mit dem wüͤrklichen lehens-dienst verschonet zu bleiben
    1751 Buder 843
  • 1793 Lang,Steuerverf. 20
  • DuCange IV 253
unter Ausschluss der Schreibform(en):