Hudeleinvogt
Hudeleinvogt
Richter in einem parodistischen Zeremoniell zu Fastnacht, in der Bedeutung "Lumpenvogt".
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auch zugleich solle keine jungfrau bey einem knab seyn, oder er habe auch zuvor das weibisch wesen im kopf; wenn sie diese punkte übertreten, so werden sie dem hüdelivogt übergeben1829 SchweizArchVk. 13 (1909) 299