Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hürdebaum
Hürdebaum
Bestandteil eines Wagens?
- es sol nieman in Rieder holtz kein holtz höwen ... denn ein pflůgs hoͮpt und ein huͤrtboͮm und zwo pflůgtriben15. Jh. ZürichOffn. I 120Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- verbannet der under vogt ... die gefrygten stumppen bis an ein pflůgstriben und ein hurdboumum 1561 ZürichOffn. I 128Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- oJ. SchweizId. IV 1238
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