Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hütstab

Hütstab

insbesondere als Verbotszeichen
  • seinen hütstab einstecken, den hut daran hängen, zum zeichen, daß der andere viehehüter mit seinem viehe weichen solle
    oJ. Bayern/GrW. III 662
unter Ausschluss der Schreibform(en):