Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hüttenabschnitt

Hüttenabschnitt

  • hüttenabschnitt, "der rechnungsmäßige Abschluß einer geendeten Schmelzwerksperiode bei Kupfer- oder Silberhütten zum Behufe der richtigen Berechnung aller Betriebsresultate" 
    oJ. Scheuchenstuel 131