Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hüttenarmenkasse

Hüttenarmenkasse

  • soll der hammerschmied ... in 1 thlr., und der schenkwirth in eben so viel strafe verfallen seyn, welche zur huͤtten-armen-caße eingezogen werden sol
    1769 MagdebBO. 1169