Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hüttenmeister

Hüttenmeister

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I 1 einer 2Hütte (VI) 
I 2
einer Glashütte
  • C.Sch. hüettemaister, seine kinder und khünftige hüttenmaister derselben glashütten sollen nit erbunterthanen der herrschaft P. sein
    1599 JbKunsthistKaiserh. 12 (1891) p. 88
I 3 einer 2Hütte (IX) 
II Unternehmer einer 2Hütte (VI) 
  • hat man dieselben possessores, deren etliche 2, 3, 4 bis 6 ... schmeltzofen gehabt, hütenmeister genennet
    1734 Bieringen,Mansfeld. 6
  • besagter eisenschmidt ... hatte ... bei dem Luͤttichischen huͤttenmeister ... in arbeit gestanden
    1762 Cramer,Neb. 30 S. 107
III Bediensteter zur Überwachung der Salzverschiffung bei der Hüttenhallfahrt
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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