Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hüttenvogt

Hüttenvogt

Aufseher über eine 2Hütte (VI) 
  • so offt nun der hütte-vogt vermercket, daß die fuhrleute die karn nicht voll geladen, soll er die kohlen messen
    1590 CJVenatorio-Forest. III 114
  • huͤtten-vogt, bey einigen schmeltzhuͤtten, ein vogt oder aufseher, welcher acht hat, daß das schmelzen auf die gehoͤrige art verrichtet werde
    1783 Krünitz,Enzykl. 27 S. 358
  • huͤttenvoͤgte und untersteiger
    1785 Ledderhose,HessKR. 173