Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hütungsauseinandersetzung

Hütungsauseinandersetzung

Auseinandersetzung um Weideberechtigung
  • nach geendigten geschaͤften derer veranlaßten huͤtungsauseinandersetzungen soll an denjenigen orten, wo solche nicht zu stande gebracht werden koͤnnen, durch gesetzliche verordnungen die schlechterdings schaͤdliche behuͤtung abgestellt werden
    1770 Rabe,PreußG. I 4 S. 23