Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hufenbesetzung

Hufenbesetzung

Verleihung einer Hufe (IX 2) an einen neuen Besitzer
  • für eine hufenbesetzung erhält ein ieder dingvoigt außer speise und tranck 18 ß
    18. Jh.? Seestern-Pauly 153