Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hufenrente

Hufenrente

  • auch dieses institut [hubenverfassung] ist aufgelösst durch die neuere in dem jahre 1816 getroffene einrichtung, dass die hubenrente auf die einzelnen grundstücke als realzins vertheilt wurde
    1829 Botzenhart,Frhr.v.Stein VII 71