Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hufenteil

Hufenteil

Teilstück einer Hufe 
  • der nutzen dieser freien veräußerung ist in F. sehr sichtbar, wo herr V. durch die vereinigung mehrerer bauerhöfe eine weit nutzbarere würksamkeit in gang gesezt hat, als die einzelnen hufenteiler gethan haben würden
    1798 ZHambG. 42 (1953) 46