Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (hufschlagen)

I in Hufen (IV) aufteilen, vermessen, besonders nachmessen
II hierher? zu 2Hufschlag (V), auf einen bestimmten Platz bestellen?
III im Deichrecht zur Aufteilung der Deicherhaltungspflicht auf die einzelnen Hufen (IV) Land vermessen
  • -- gehufschlagt auch von den Landbesitzern