Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hufwissenschaft

Hufwissenschaft

Kenntnis von den Rechts- und Wirtschaftsverhältnissen einer Hufe (VI) 
  • die hüber sollen ieder zeit vf ihren costen vnd schaden schuldig sein ihrem hubgerichtsherren die hubwissenschaft zu machen
    1566 Rheinpfalz/GrW. I 798