Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Huldigungslehen

Huldigungslehen

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  • hätte der herr von Uchteritz, als obrigkeit, ... 4 fl. antritts- oder huldigungslehn von jedem hundert bey denen unterthanen ... zu fordern
    1708 Klingner I 385
  • huldigungslehen ... die lehenwaare, welche die underthanen einem neuen erbherren entrichten, wenn sie ihre güter von ihm in lehen nehmen, weil sie gleich nach der erbhuldigung entrichtet wird
    1775 Adelung II 1311