Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Huldigungspräsent

Huldigungspräsent

  • [den Beamten, die für den Markgrafen die Huldigung entgegennehmen, zahlt man] nach aufgehobener tafel die huldigungs-präsenten 
    1729 JbFrkLf. 8/9 (1943) 279
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