Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Humpsgerechtigkeit

Humpsgerechtigkeit

  • "jedem Binder oder Floßknecht stand die humpsgerechtigkeit zu, d.h. er durfte an das Floß einen Humpelnachen mit 8 Fuder ... Nachholz anhängen u. es in der Stadt für sich verkaufen" 
    1557 Sulzmann,HolzhNeckar 36