Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hundedezem

Hundedezem


I (Ablösung der) Verpflichtung zur Aufzucht oder Fütterung von (herrschaftlichen) Jagdhunden
II Abgabe zweifelhaften Ursprungs
  • vor T. vnd Schr. ... werden noch heut zu tage gewiße zehenden an korn nach M. gelieffert, welches der hundedecem heist
    1758 Haltaus 977