Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hundetöten

Hundetöten

als polizeiliche Ordnungsmaßnahme, vornehmlich wegen Tollwut(gefahr)
  • stehet auch denen schindern die macht und das recht zu, andern ... das hundetoͤdten und abziehen zu verbiethen
    1725 Pegius,JurErgötzl. 20