Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hundeträger

Hundeträger

  • hunddrager in aͤltern zeiten ein schimpflicher gebrauch bei den adlichen, wenn einer zu einer strafe einen hund tragen mußte, welcher sodann von dem volke als einen hundtrager ausgerufen und beschimpfet wurde
    oJ. Wallraf 39