Hundehalten
Hundehalten
subst. Infinitiv
vgl.
Hundshalter,
Hundshaltung
I
freiwillige Hundehaltung, zu der Erlaubnis gefordert
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das hundhalten wird ... anderst nicht erlaupt, als das derjenige ... solchen [Hund] an der ketten und im haus behalte1601 WürtLändlRQ. II 525 Faksimile
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ist das hunde-halten keine unumschraͤnkte willkuͤhrliche freiheit1757 Estor,RGel. I 516 Faksimile
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ist es [dem Mieter nicht] erlaubt den hauswirth mit singen, lermen, hundehalten, fechten u.s.w. zu beunruhigen1762 Wiesand 739 Faksimile
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heßen-caßelische verordnung gegen das unnoͤthige hunde-halten1785 Moser,ForstArch. VIII 228
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fuͤrstlich reuß-plauensche polizeyverordnung, das hundehalten betreffend, vom 23. 9.1791 v.Berg,PolR. V 185 Faksimile
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zur verminderung der brot-consumtion ... wird der ... mißbrauch des hundehaltens ... beschraͤnkt1803 Scotti,Wied 247
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sind in beziehung auf die befugniß der studierenden ... zum hundehalten nachfolgende bestimmungen festgesetzt1822 Reyscher,Ges. XI 3 S. 665
II
auferlegte Hundehaltung, Hundaufstocken, Hundaufstockung
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des ... gelts, fronens, atzunge, haberns und hundehaltens alles fry sin sollen1459 AnnNassau 12 (1873) 157
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an statt solchen hund haltens [sollen die Müller] von jeden gang in der mühlen ... drey kopfstück ... bezahlen1666 Machwart,JagdAnsbach 40
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hundehalten ist kein scharwerk, daher man die unterthanen damit nicht belegen soll1735 Zedler XIII 1191 Faksimile
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die verpflichtung zum hundehalten ... soll ... abloͤsbar seyn1817 Reyscher,Ges. III 458