Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hundseigentümer
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Hundseigentümer
- verordnet daß ... denen, die ... anzaige von einem frei herum laufenden hunde machen, eine belohnung von 1 fl. welcher ... von dem ... hunds-eigenthuͤmer einzuziehen ist, abgeraicht ... werden sollen1792 Reyscher,Ges. XIV 1083Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)