Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hundseigentümer

Hundseigentümer

  • verordnet daß ... denen, die ... anzaige von einem frei herum laufenden hunde machen, eine belohnung von 1 fl. welcher ... von dem ... hunds-eigenthuͤmer einzuziehen ist, abgeraicht ... werden sollen
    1792 Reyscher,Ges. XIV 1083