Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hundsverständige

Hundsverständige

  • jeder eigenthuͤmmer eines hunds ... sobald sie bemercken, daß ein hund nicht fresse ... davon ... einem ... im ort befindlichen hundsverstaͤndigen die anzaige zu machen
    1793 Reyscher,Ges. XIV 1085