Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Hundzieher

2Hundzieher

  • "waren sie [die Knaben] so weit erstarkt, um mit beladner Bergtruhe laufen zu können, dann traten sie in Dienst als "truhenläufer oder hundzieher""
    15. Jh. Peetz,VwStud. 17
unter Ausschluss der Schreibform(en):