Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hungerquartal

Hungerquartal

Zeit nach Weihnachten, in welcher der Landmann wenig Einnahmen hat
  • in dem sogenannten hunger-quartal. ... von weihnachten an, laͤsset man ihm, so viel moͤglich, ruhe, weil er ohnedies nur lauter ausgaben, und wenig einnahme hat
    1783 Krünitz,Enzykl. 28 S. 660