Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Hure

1Hure

I unehrbare, unsittliche Frau

I 1 allgemein, vielfach in der Bedeutung der (gewerbsmäßigen) Dirne
-- fromme huren gehorsame Huren, die sich nach der Vorschrift in Frauenhäuser begeben haben.
I 2 besonders Ehebrecherin
  • ist ein ehemann ... im ehebruch befunden und enthauptet, die hur aber ertränket [worden]
    1642 QKronstadt I 228
I 3 bei vorehelichem Beischlaf
  • da sich ... jemand ... heimlich zu verloben gelüsten liesse, sol solches verlöbniß, wann es gleich mit dem beyschlaff bekräfftiget worden ... unkrefftig seyn, und die geschwängerte dirne, als ein hure, die schmach und schande ihrer verlohrenen jungfrauschafft tragen
    1685 BremPolO. 198
I 4
als grobes (strafbares) Schimpfwort
II Bezeichnung der letzten Roggengarbe, aber auch des letzten Erntefuders
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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