Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Husarengeld

Husarengeld

Abgabe zum Unterhalt der Landmiliz, zu entrichten von denjenigen Untertanen, deren Söhne nicht zur Landmiliz eingezogen wurden
-- "eine Abgabe, die die Juden als eine Art Militärbeitrag zu zahlen hatten"