Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hutherr

Hutherr

urkundlich?
Schutzherr
  • "solange ein Freier in einem Hoderegister eingeschrieben war, mußte er jedes Jahr an einem vom hodeherrn festgesetzten Tage einen bestimmten Betrag für den zu gewährenden Schutz bezahlen" 
    Schulten,Hodeger. 28