Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hutinteressent

Hutinteressent

  • feldmarken und heiden [sind] vorhanden, welche die hut-interessenten zu ihrer hut und trift immer benöthiget sind
    1748 ActaBoruss.BehO. VII 809
  • dürfen ... keine ... wuͤste oerter zu acker, garten und wiesen, ohne ... zuziehung der hut-interessenten, von der obrigkeit ... ausgewiesen werden
    1783 Krünitz,Enzykl. 27 S. 253
  • wenn ... die hut- und weide-interessenten der ausweisung widersprechen, so muß ... ihr widerspruch ... untersucht werden
    1799 Hagemann,PractErört. II 89