Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hutungsgeld

Hutungsgeld

wie Hutgeld (II) 
  • verschiedene kleine leute aus der gemeinde treiben ihr vieh auch mit dem herrschaftlichen vor, und bezahlen ein gewisses hutungsgeld 
    1791 SchlesDorfU. 189
unter Ausschluss der Schreibform(en):